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Abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist – Unser ERGO Zahnersatz Sofort

Abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist

Rückwirkende Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz, ohne Wartezeit

Die Vorteile des ERGO Zahnersatz Sofort im Überblick

Ihr Ansprechpartner

ERGO Bezirksdirektion Winking

Wir helfen! Obwohl es dafür eigentlich schon zu spät ist.

Sie waren beim Zahnarzt und sehen schon beim ersten Blick auf den Heil- und Kostenplan: Selbst wenn Sie den billigsten Zahnersatz wählen, ist der Eigenanteil noch zu hoch. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz nur einen Festzuschuss – und damit nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Sie selbst.

Die Rettung: Mit ERGO Zahnersatz Sofort haben Sie sofort Anspruch auf Leistungen. Selbst angeratene und begonnene Behandlungen sind sofort mitversichert. Egal ob Zahnkrone, Zahnbrücke, Prothese oder implantatgetragener Zahnersatz – Sie haben Versicherungsschutz.

So funktioniert der ERGO Zahnersatz Sofort

1. Versicherungsschutz beantragen

Beantragen Sie den ERGO Zahnersatz Sofort, um Versicherungsschutz zu erhalten. Dies ist auch möglich, wenn Ihre Behandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat. Das ist einzigartig in Deutschland.

2. Zahnarztrechnung einreichen

Reichen Sie einfach nach der Beantragung Ihre Zahnarztrechnung ein. Dies können Sie ganz bequem über unsere App, per E-Mail oder postalisch erledigen.

3. Leistung erhalten

Nachdem die Zahnarztbehandlung abgeschlossen wurde, erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit alle erstattungsfähigen Leistungen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Das Wichtigste im Überblick

Sofortleistung bei Kronen, Brücken, implantatgetragenem Zahnersatz und Prothesen

Starke Leistungen ab Beginn – ohne Wartezeiten. Selbst wenn Sie schon beim Zahnarzt waren und einen Heil- und Kostenplan haben. Und sogar, wenn die Behandlung schon begonnen hat. Künftige Zahnersatzbehandlungen sind selbstverständlich mitversichert.

Eigenanteil senken – bis zu 100 % der Gesamtrechnung

Der ERGO Zahnersatz Sofort verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz bis maximal 100 % der Gesamtrechnung. So wird Ihr Eigenanteil an der Zahnarztrechnung deutlich reduziert und sinkt bestenfalls auf 0 €.

Ersatz fehlender Zähne – kein Problem!

Unsere Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sichert Sie unabhängig davon ab, ob bei Vertragsabschluss bereits Zähne fehlen. Der Ersatz fehlender Zähne ist mitversichert – das ist einzigartig.

Rückwirkender Versicherungsschutz

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die maximal 6 Monate vor Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern.

Nicht sicher? Kein Problem.

Kostenlose Telefonberatung

Rufen Sie uns ganz einfach an – wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.

Schreiben Sie uns!

Schreiben Sie uns gern Ihr Anliegen per E-Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

FAQ – Häufige Fragen

Zahnversicherung abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist? So einfach geht’s:

  1. Beim Zahnarzt: Angenommen, Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben keine Zahnersatzversicherung. Eines Tages eröffnet Ihnen Ihr Zahnarzt, dass Sie unbedingt Zahnersatz benötigen. Dann wird es teuer. Selbst, wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos geführt haben, kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alles auf. Ihnen bleibt ein Eigenanteil, der hunderte oder sogar tausende Euro betragen kann.
  2. ERGO Zahnersatz Sofort abschließen: Diese Versicherung von ERGO können Sie sogar noch dann abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits angeraten oder angefangen wurde. Das ist einzigartig. Selbst, wenn die Behandlung vor maximal 6 Monaten begonnen hat und noch nicht beendet ist, leistet ERGO. Es gibt keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen. Und selbstverständlich sind auch zukünftige Maßnahmen versichert.
  3. Leistung erhalten: Sie lassen sich behandeln und reichen die Zahnarztrechnung bei ERGO ein. Somit verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung – im ersten Jahr sogar bis zu 1.000 €. Diese Leistung erhalten Sie umgehend auf Ihr Konto überwiesen.

Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung bedeutet: Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie abgesichert. Sie haben sofort Anspruch auf Leistungen. Sie können diese einzigartige Zahnzusatzversicherung auch dann noch abschließen, wenn Ihnen bereits ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorliegt. Sogar, wenn die Zahnersatzbehandlung bereits begonnen hat. Selbstverständlich sind auch zukünftige Maßnahmen versichert.

Wichtig: Wenn Ihre Zahnbehandlung vor mehr als 6 Monaten vor Versicherungsbeginn begonnen hat oder bereits beendet wurde – der Zahnersatz also bereits vollständig eingesetzt ist – bekommen Sie keine Leistung. Wer sich unmittelbar über den Tarif ERGO Zahnersatz Sofort versichert, ist also auf der sicheren Seite.

Unsere Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung eignet sich für alle gesetzlich Versicherten. Ohne eine Zahnzusatzversicherung bezahlen Sie als gesetzlich versicherte Person einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz selbst. Also für Kronen, Brücken, Prothesen oder implantatgetragenen Zahnersatz. Die Krankenkasse übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss. Mit dem Tarif ERGO Zahnersatz Sofort bleiben Sie nicht auf diesen Kosten sitzen.

Zahnersatz bleibt vielen Menschen trotz bester Pflege nicht erspart. Oft wird er völlig überraschend nötig. Wer dann nicht vorgesorgt hat, steht urplötzlich vor Kosten von mehreren tausend Euro. Genau deshalb ist unsere Zahnzusatzversicherung, die sofort greift (ERGO Zahnersatz Sofort), sinnvoll. Der große Vorteil: Sie können sie auch dann noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits geplant ist oder begonnen wurde. Aber selbstverständlich sind auch zukünftige Maßnahmen versichert.

Mit unserer Sofort-Zahnzusatzversicherung verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung – im ersten Jahr sogar bis zu 1.000 €. So haben Sie eine deutlich geringere Zuzahlung bei Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatzmaßnahmen. Mit den Leistungen des ERGO Zahnersatz Sofort kann Ihr Eigenanteil sogar bis auf 0 € sinken.

Die einzigartige ERGO Zahnversicherung mit Sofortleistung (ERGO Zahnersatz Sofort) leistet für zahlreiche Zahnersatzmaßnahmen:

  • Kronen: Unter einer Zahnkrone versteht man einen prothetischen Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik.
  • Brücken: Eine Zahnbrücke ist ein festsitzender Zahnersatz, der eine oder mehrere fehlende Zähne ersetzt, indem er an den benachbarten natürlichen Zähnen oder Implantaten befestigt wird.
  • Prothesen: Das sind zahntechnische Werkstücke zum Ersatz mehrerer Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Porzellan gefertigt sein. Häufiger wird allerdings Kunststoff verwendet.
  • Implantatgetragener Zahnersatz: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Sie dienen zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen, die dann als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet werden. Durch ein fast naturidentisches Aussehen und Gefühl bieten Implantate hohen Komfort.
  • Übrigens: Auch wenn Sie nicht mehr alle Zähne haben, lohnt sich der ERGO Zahnersatz Sofort für Sie. Denn bestehende Prothesen und sogar fehlende Zähne sind mitversichert. Das bedeutet: Muss ein fehlender Zahn ersetzt werden, z. B. mit einer Brücke, bekommen Sie dafür Leistungen aus unserer einzigartigen Zahnzusatzversicherung.

Am Markt gibt es unzählige Zahnzusatzversicherungen. Auch solche, die damit werben, keine Wartezeit zu haben. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: bei angeratenen oder laufenden Zahnersatzbehandlungen sind die Versicherungen in der Regel von ihrer Leistung befreit. Obwohl es keine Wartezeit gibt, würden Sie auf Ihrer gesamten Zahnarztrechnung sitzen bleiben. Im Tarif ERGO Zahnersatz Sofort stellt dies kein Problem dar und Sie erhalten die volle Leistung.

Viele Zahnzusatzversicherungen erfordern die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Bei der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung von ERGO (Zahnersatz Sofort) müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Sie dürfen sogar schon in Behandlung sein.

Wichtig: Wenn Ihre Zahnbehandlung vor mehr als 6 Monaten vor Versicherungsbeginn begonnen hat oder bereits beendet wurde – der Zahnersatz also bereits vollständig eingesetzt ist – bekommen Sie keine Leistung. Wer sich unmittelbar über den Tarif ERGO Zahnersatz Sofort versichert, ist also auf der sicheren Seite.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung suchen, ist der Fall klar: Der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort ist die einzige ERGO Zahnzusatzversicherung, die eine Sofortleistung bietet. Nur bei diesem Tarif haben Sie bereits ab Versicherungsbeginn Anspruch auf Leistung – selbst wenn die Behandlung bereits angeraten wurde oder begonnen hat. Zukünftige Maßnahmen sind selbstverständlich mitversichert.

Den Marktvergleich braucht der ERGO Zahnersatz Sofort nicht zu scheuen: Der Tarif ist einzigartig und bietet unmittelbar eine hohe Erstattung. Zwar schneiden regelmäßig mehrere Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit im Test mit „sehr gut“ ab. Doch die Ergebnisse zeigen auch: bei angeratenen oder laufenden Zahnersatzbehandlungen können Sie sich normalerweise nicht mehr versichern bzw. erhalten keine Leistung. Bei ERGO schon.

Wenn Sie also bereits in Behandlung sind und nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben möchten, ist der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort ohne Frage die optimale Lösung für Sie. Jetzt einfach online abschließen!

Für gesetzlich Versicherte

ERGO Zahnersatz Sofort

Leistungen

Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Während der ersten zwei Versicherungsjahre gelten folgende Leistungsbegrenzungen:

  • 1. Versicherungsjahr max. 1.000 €
  • 1.–2. Versicherungsjahr zusammen max. 2.000 €
  • ab dem 3. Versicherungsjahr unbegrenzt

Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. ERGO leistet für:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz

Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. 

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern

Darunter fallen:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
  • Reparatur 
  • Jeweils notwendige Laborarbeiten und Materialien

Wartezeit

Keine

Kein Versicherungsschutz besteht für

  • Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
  • Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
  • Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
  • Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann die ERGO Krankenversicherung AG ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
  • Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
  • Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen

Mindestvertragsdauer

24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Versicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Geltungsbereich

Weltweit

Hinweis

Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.