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Abschließen wenn es eigentlich schon zu spät ist
- Unser ERGO Zahnersatz SOFORT

Abschließen wenn es eigentlich schon zu spät ist

Rückwirkende Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz, ohne Wartezeit

Die Vorteile des ERGO Zahnersatz SOFORT im Überblick

Ihr Ansprechpartner

ERGO Bezirksdirektion Winking

Wir helfen! - Obwohl es dafür eigentlich schon zu spät ist.

Sie waren beim Zahnarzt und sehen schon beim ersten Blick auf den Heil- und Kostenplan: Selbst wenn Sie den billigsten Zahnersatz wählen, ist der Eigenanteil noch zu hoch für Sie. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnersatz nur einen Festzuschuss – und damit nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen Sie selbst.

Die Rettung: Mit ERGO Zahn-Ersatz-Sofort haben Sie sofort Anspruch auf Leistungen– bis maximal 100 % der Gesamtrechnung. Selbst angeratene und begonnene Behandlungen sind sofort mitversichert. Egal ob Zahnkrone, Zahnbrücke, Prothese oder Implantatgetragener Zahnersatz – Sie haben Versicherungsschutz!

So funktioniert der ERGO Zahnersatz Sofort

1. Versicherungsschutz beantragen

Beantragen Sie den ERGO Zahnersatz Sofort um Versicherungsschutz zu erhalten. Dies ist auch möglich, wenn Ihre Behandlung bereits angeraten ist oder begonnen hat. Damit sind wir einzigartig in Deutschland.

2. Zahnarztrechnung einreichen

Reichen Sie einfach nach der Beantragung Ihre Zahnarztrechnung ein. Dies können Sie ganz bequem über unsere App, E-Mail oder postalisch erledigen.

3. Leistungen erhalten

Nachdem die Zahnarztbehandlung abgeschlossen ist, erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen alle erstattungsfähigen Leistungen auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Das wichtigste im Überblick

Sofortleistung bei Kronen, Brücken, implantatgetragenem Zahnersatz und Prothesen

Sie erhalten die volle Leistung, und das ohne Wartezeit. Selbst wenn Sie schon beim Zahnarzt waren und einen Heil- und Kostenplan haben. Und sogar, wenn die Behandlung schon begonnen hat. Künftige Zahnersatzbehandlungen sind selbstverständlich mitversichert.

Eigenanteil senken - bis zu 100% der Gesamtrechnung

Verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz bis maximal 100 % der Gesamtrechnung. So wird Ihr Eigenanteil an der Zahnarztrechnung deutlich reduziert und sinkt bestenfalls auf 0 €.

Ersatz fehlender Zähne - kein Problem!

Verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz bis maximal 100 % der Gesamtrechnung. So wird Ihr Eigenanteil an der Zahnarztrechnung deutlich reduziert und sinkt bestenfalls auf 0 €.

Weltweiter Versicherungsschutz

Auch Zahnbehandlungen im Ausland sind versichert. Sie werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Nicht sicher was Sie benötigen?

Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Schreiben Sie uns gern Ihr Anliegen per E-Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

FAQ - Das fragen unsere Kunden!

Zahnversicherung abschließen, wenn es schon zu spät ist? So einfach gehts:

  1. Beim Zahnarzt: Angenommen, Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben keine Zahnersatzversicherung. Und eines Tages eröffnet Ihnen Ihr Zahnarzt, dass Sie unbedingt Zahnersatz brauchen. Dann wird es teuer. Denn selbst wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos geführt haben, kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alles auf. Ihnen bleibt ein Eigenanteil, der Hunderte oder sogar Tausende Euro betragen kann.
  2. Zahn-Ersatz-Sofort abschließen: Diese Versicherung von ERGO können Sie noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits geplant ist. Das ist einzigartig. Sogar wenn die Behandlung vor maximal 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, leistet ERGO. Denn die Zahnzusatzversicherung enthält keine Wartezeiten – und keine weiteren Leistungsbegrenzungen.
  3. Leistungsfall melden: Sie lassen sich behandeln und reichen die Zahnarztrechnung bei ERGO ein. Mit der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. Diese Leistung erhalten Sie umgehend auf Ihr Konto. Damit begleichen Sie Ihre Rechnung ganz einfach.
  4. Gut abgesichert in die Zukunft: Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate ab dem Versicherungsbeginn. Nach diesen 24 Monaten können Sie die Versicherung kündigen, und zwar immer zum Monatsende.

Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit bedeutet: Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie abgesichert. Und haben sofort Anspruch auf Leistungen. Eben ohne Wartezeit. Sie können diese einzigartige Zahnzusatzversicherung Sofort noch abschließen, wenn Ihnen der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorliegt. Sogar dann noch, wenn die Zahnersatzbehandlung bereits begonnen hat.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eignet sich für alle gesetzlich Versicherten. Denn ohne private Vorsorge bezahlen Sie als gesetzlich Versicherter einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz selbst. Also für Kronen, Brücken oder Prothesen. Die Krankenkasse übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss. Mit der Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit bleiben Sie nicht auf diesen Kosten sitzen. Für privat Versicherte ist die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leider nicht geeignet. Denn eines ihrer besonderen Kennzeichen ist, dass sie den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt.

Zahnersatz bleibt den meisten Menschen trotz bester Pflege nicht erspart. Oft wird er völlig überraschend nötig. Wer dann nicht vorgesorgt hat, steht urplötzlich vor Kosten von mehreren Tausend Euro. Genau deshalb ist die Zahnzusatzversicherung die sofort greift sinnvoll. Der große Vorteil dieser günstigen Zahnzusatzversicherung: Sie können sie auch dann noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits angeraten ist. Selbst wenn die Zahnersatzbehandlung vor bis zu 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, wird sie bezahlt. Denn die Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung enthält weder Wartezeiten noch weitere Leistungsbegrenzungen.

Aber Achtung: Wenn Ihre Zahnbehandlung vor mehr als 6 Monaten begonnen hat, bekommen Sie keine Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Mit der Zahnzusatzversicherung Sofort verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. So haben Sie eine deutlich geringere Zuzahlung bei Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatzmaßnahmen. Mit den Leistungen der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann Ihr Eigenanteil sogar bis auf 0 € sinken.

Beim Tarif Zahnzusatz Sofort und ohne Wartezeit bekommen Sie von ERGO Leistungen für folgenden Zahnersatz:

  • Für Kronen: Unter Krone versteht man einen prothetischen Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik.
  • Für Brücken zum Ersatz fehlender Zähne (festsitzend)
  • Für Prothesen: Das sind zahntechnische Werkstücke zum Ersatz einiger Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Porzellan gefertigt sein. Häufiger verwendet man allerdings Kunststoff.
  • Für implantatgetragenen Zahnersatz: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Sie dienen zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen, die dann als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet werden. Durch ein fast naturidentisches Aussehen und Gefühl bieten Implantate hohen Komfort.
  • Übrigens: Auch wenn Sie nicht mehr alle Zähne haben, lohnt sich die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Sie. Denn bestehende Prothesen und sogar fehlende Zähne sind mitversichert. Das bedeutet: Muss ein fehlender Zahn ersetzt werden, z. B. mit einer Brücke, bekommen Sie dafür Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit.

Viele Zahnzusatzversicherungen leisten nicht sofort. Sie müssen oft mehrere Monate warten, bis Sie Anspruch auf eine Übernahme der Kosten haben. Und auch dann gibt es Maximalbeträge, die sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Bei ERGO gilt: Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit hat keine Leistungsbegrenzungen. Damit bekommen Sie ab sofort und unbegrenzt Leistungen für die vereinbarten Zahnersatzmaßnahmen. Ganz ohne Wartezeit. Auch, wenn die Behandlung schon angeraten oder angetreten wurde. Und ohne eine Staffelung der Versicherungssumme in den ersten Jahren, wie das bei anderen Tarifen üblich ist.

Eine weitere Hürde: Um die Kosten für den Versicherer niedrig zu halten, enthalten viele Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit Gesundheitsfragen. Doch bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit von ERGO müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Sie dürfen sogar schon in Behandlung sein. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihre Zahnbehandlung noch nicht beendet ist.

Achtung: Bei der Zahnzusatzversicherung Sofort von ERGO gibt es eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Nach dieser Mindestvertragsdauer können Sie die Versicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Sie brauchen Zahnersatz? Wenn Sie bei ERGO die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit suchen, ist der Fall klar: Die Zahnzusatzversicherung Sofort ist die einzige und damit automatisch die beste Zahnzusatzversicherung garantiert ohne Wartezeit. Denn nur bei diesem Tarif haben Sie bereits ab dem Versicherungsbeginn Anspruch darauf, dass ERGO leistet.

Aber auch den Vergleich von Zahnzusatzversicherungen verschiedener Anbieter braucht diese Versicherung nicht zu scheuen: Die ERGO Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist in diesem Vergleich eine absolute Ausnahme. Zwar schneiden regelmäßig mehrere sogenannte Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit im Test sehr gut ab. Doch die Tests zeigen auch: Bei laufenden Zahnbehandlungen können Sie sich normalerweise nicht mehr versichern. Bei ERGO schon.

Wenn Sie also bereits in Behandlung sind und noch eine Versicherung gegen die hohen Kosten abschließen möchten, ist der Fall klar: Die Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit ist die beste Zahnzusatzversicherung für Sie. Jetzt Zahnversicherung wenn es zu spät ist abschließen, um sofort Leistung zu erhalten.

Für gesetzlich Versicherte

Zahnersatz-Sofort

Leistungen

Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. ERGO leistet für:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz

Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. 

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern

Darunter fallen:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
  • Die Reparatur 
  • Die jeweils notwendigen Laborarbeiten und Materialien

Wartezeit

Keine

Kein Versicherungsschutz besteht für

  • Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
  • Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
  • Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
  • Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann die ERGO Krankenversicherung AG Ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
  • Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
  • Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen

Mindestvertragsdauer

24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Geltungsbereich

Weltweit

Hinweis

Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.